KOSTENÜBERNAHME
-
Das Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH und GOÄ)
Private Krankenversicherungen erstatten die Rechnungen für eine osteopathische Behandlung entweder ganz oder teilweise. Maßgeblich dafür ist, ob und in welcher Höhe der entsprechende Tarif (Voll- oder Zusatzversicherung) die Leistungen von einem Osteopathen bzw. Heilpraktiker abdeckt. Deine PKV kann dir dazu Auskunft erteilen.
-
Aktuell werden meine Behandlungen noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Dies ändert sich im Frühjahr 2025.
-
Selbstzahler können sich selbstverständlich jederzeit behandeln lassen.
-
Es gibt Versicherungen, die physiotherapeutische Behandlungen teilweise oder vollständig übernehmen. Dies hängt von der Versicherung und dem gewählten Tarif ab. Informiere dich daher bei deiner Versicherung, ob es Erstattungsmöglichkeiten gibt.
KOSTEN
Setz dich gerne mit mir in Verbindung, um gemeinsam zu überlegen, an welchen Themen wir arbeiten wollen. In dringenden Fällen sind auch kurzfristige “Notfalltermine” möglich.
In der Regel dauert eine Behandlung etwa eine Stunde. Das optimale und von mir empfohlene Behandlungsintervall liegt bei 4-6 Wochen. Natürlich gehst du keine Verpflichtung ein und kannst jederzeit entscheiden, ob weitere Behandlungen sinnvoll sind.
Eine ca. 60-minütige Einzelsitzung kostet zwischen 100 und 120 Euro. Hinzu kommen im Reitsport meine Anfahrtskosten, die sich nach der Entfernung und der Anzahl der Behandlungen an einem Ort richten. Diese können wir gerne vorab miteinander besprechen. Insgesamt gilt für die Behandlungen am Menschen eine Befreiung von der Umsatzsteuer, im Unterschied zu den Behandlungen bei Pferden.
Da ich meine Termine planen muss, behalte ich mir vor, für Termine, die nicht bis zum Abend vorher abgesagt werden, eine Ausfallgebühr zu berechnen. Ich bitte dafür um Verständnis.
FAQ
-
Können auch Physiotherapie rezepte abgerechnet werden?
Als Heilpraktikerin, rechne ich keine Physiotherapie Rezepte ab. Es gibt jedoch immer mehr gesetzliche Versicherungen, die osteopathische Leistungen bezuschussen. Da meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden, wird ein großer Teil der Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe bezuschusst, vorausgesetzt, dass in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen beinhaltet sind.
-
Wie oft sollte ich mich selbst behandeln lassen?
Hier gilt das selbe wie für das Pferd. Ist die Behandlung eine rein präventive Maßnahme ist ein Rhythmus von 6-8 Wochen gut. Es gibt allerdings Phasen in denen dies nicht ausreicht (mehr Belastung, Wettkampfsaison, nach Sturztraumata etc.), hier kann die Behandlung natürlich auch vorgezogen werden.
-
Brauche ich eine Überweisung?
Zum Glück nicht. Eine osteopathische Behandlung ist weder rezept- noch überweisungspflichtig. Als Heilpraktikerin darf ich selbst Diagnosen stellen und als Erstkontakt aufgesucht werden. Allerdings gibt es (akute) Geschehen, die natürlich zum Arzt gehören und nicht zur Osteopathin.
Wenn Ihre Krankenkasse Osteopathie bezuschusst, benötgen Sie eine “Empfehlung für Osteopathie” von einem Arzt (Hausarzt, Gynäkologie, Kieferorthopädie, Zahnarzt).
-
Warum werden die Behandlungen am Pferd mit Umsatzsteuer berechnet und die am menschen nicht?
Heilbehandlungen des Heilpraktikers grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung gibt es bei den Pferden nicht, daher muss dies strikt getrennt werden.
-
Wie oft sollte mein Pferd behandelt werden?
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da die optimale Anzahl und Frequenz der Behandlungen stark von der individuellen Diagnose und dem spezifischen Ziel der Therapie abhängen. Bei akuten Beschwerden kann es notwendig sein, mehrere Sitzungen in kurzen Abständen durchzuführen, um eine schnelle Besserung zu erzielen. Im Rahmen der präventiven Unterstützung oder zur Förderung der Leistungsfähigkeit im Training kann eine physiotherapeutische Behandlung für das Pferd etwa alle 6-8 Wochen sinnvoll sein. Werden die Abstände zwischen den Behandlungen zu groß, kann dies die Wirksamkeit und den langfristigen Erfolg der Therapie beeinträchtigen.
-
gibt es Gründe mein Pferd nicht behandeln zu lassen?
Natürlich gibt es wie wie bei allen Maßnahmen auch “Red Flags” für die Behandlung am Pferd. Fieber, akute Infekte, direkt nach einer Impfung, oder nicht abgeklärte Traumata etc. gehören erst zum Tierarzt. Dies gilt natürlich auch für die Behandlung am Menschen